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Amt für Sicherheit und Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon:  +49 4522 743 0
Fax:  +49 4522 74395 548
E-Mail:  auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de
Web:  https://www.kreis-ploen.de/
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Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde des Kreises Plön nimmt Aufgaben des Aysl- und Ausländerrechtes wahr. Außerdem hat sie die Aufsicht über die Standesämter der Städte, Ämter und Gemeinden.

Informationen zum Erbeben in der Türkei und in Syrien

Das Auswärtige Amt arbeitet zurzeit in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) daran, das Visumsverfahren für besonders vom Erdbeben betroffene Menschen anzupassen. Hier finden Sie umfassendere Infos zu diesem Thema:

www.auswaertiges-amt.de

Wenn Sie Ihre betroffenen Verwandten aus den Krisengebieten für einen Besuchsaufenthalt mit einem Visum für bis zu 90 Tage nach Deutschland einladen möchten, ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung notwendig.

Hierzu möchte ich Sie bitten, die folgenden Angaben/Nachweise gesammelt in einer E-Mail an erdbeben@kreis-ploen.de zu übersenden:

-      Personenanzahl der einzuladenden Personen

-      Herkunftsstaat und Region der einzuladenden Personen

-      Erklärung zum Verwandtschaftsverhältnis 

-      Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail Adresse & Anschrift) des Verpflichtungsgebers

-      Ausweisdokument des Verpflichtungsgebers

-      Arbeitsvertrag sowie drei aktuelle Gehaltsnachweise des Verpflichtungsgebers

-      Mietvertrag des Verpflichtungsgebers

Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie von mir automatisch einen Termin zur Abgabe der Verpflichtungserklärung.

Gemäß des Schreibens des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vom 17.03.2023 muss zwischen dem Verpflichtungsgeber und der einladenden Person Identität bestehen. Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte ist damit nicht möglich.

Für folgende Anliegen bietet die Ausländerbehörde des Kreises Plön Informationen:

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgt. Diesen Termin können Sie hier vereinbaren:

Hinweis:

Es werden momentan keine Online-Termine in den Bereichen Asyl, Einbürgerung oder zum Thema Ukraine (Erstregistrierung, Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG) angeboten. Für Asylangelegenheiten und Einbürgerungsanträge wenden Sie sich bitte weiterhin an auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de, für Fragen zum Thema Ukraine an ukraine@kreis-ploen.de.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Termine bezüglich einer Verpflichtungserklärung für syrische Staatsangehörige ausschließlich über das Anliegen "Verpflichtungserklärung nach dem Landesaufnahmeprogramm Syrien" zu buchen sind.

Telefonisch werden keine Termine vergeben.

Für die Verlängerung Ihrer FiktionsbescheinigungDuldung oder Gestattung schicken Sie das Original bitte per Post an die Ausländerbehörde des Kreises Plön, Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön.

Sie werden gebeten, angesichts des enormen Arbeitsaufkommens auf Zwischenfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer/es Anliegen/s zu verzichten.

Zuständige Mitarbeiter

Aufenthaltsangelegenheiten:

Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:

A   Frau Steffen

B-I Frau Ramthun

J-O Frau Neufeind

P-Z Herr Borchardt

Duldungen, Gestattungen, Zuweisungen und Arbeitserlaubnisse:

Frau Charlet

Frau Wellendorf

Herr Jargstorf

Freiwillige Ausreise:

Herr Eisele

Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten:

Frau Bredfeldt

Frau Ißberner

Verpflichtungserklärungen, Reiseausweise für Ausländer, Antrag auf Anerkennung der Staatenlosigkeit und Erstregistrierung ukrainischer Flüchtlinge:

Herr Zöllick

Öffnungszeiten Ausländerbehörde

Montag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag: 14:30 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag: geschlossen

Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

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