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27.02.2021

Allgemeinverfügung des Kreises Plön verlängert

Der Kreis Plön hat die Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche im Kreisgebiet, in denen nach § 2a Abs. 2 S. 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist aufgrund eines Erlasses des Landes erneut inhaltlich unverändert verlängert. Diese gilt zunächst weiter bis zunächst Sonntag, 07.03.2021.

In folgenden Bereichen muss weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden:

• Stadt Plön: Markt, Lange Straße im Bereich des Marktes: An den Wochenmarkttagen, im Regelfall dienstags und freitags von 8 bis 13 Uhr
• Stadt Preetz: Markt, Kirchenstraße, Lange Brückstraße: An den Wochenmarkttagen, im Regelfall mittwochs und samstags von 8 bis 14 Uhr
• Gemeinde Ostseebad Laboe: Promenade, beginnend an der Gaststätte „Ocean“ bis Meerwasserschwimmhalle: Samstags und sonntags von 12 bis 17 Uhr
• Gemeinde Schönberg: Seebrücke: Samstags und sonntags von 12 bis 17 Uhr
• Stadt Lütjenburg: Marktplatz, südliche Seite: werktags von 9 bis 18 Uhr
• Bahnhöfe im Kreisgebiet: Halte- und Wartebereiche im Innen- und Außenbereich während der Betriebszeiten
• Innerörtliche Haltestellen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs im Kreisgebiet werktags in der Zeit von 5:00 bis 20:00 Uhr. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung gilt an in-nerörtlichen Haltestellen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs im Kreisgebiet ausnahmsweise nicht, sofern nur ein Fahrgast oder die Mitglieder eines Haushaltes dort warten.

Die aktuell gültigen Allgemeinverfügungen des Kreises sind auf der Homepage des Kreises Plön abrufbar.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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