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17.04.2021

Allgemeinverfügung des Kreises Plön zu Orten, an denen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, erneut angepasst

Der Kreis Plön musste heute seine Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche im Kreisgebiet, in denen nach § 2a Abs. 2 S. 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, aufgrund einer erneut kurzfristigen Änderung der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein anpassen. Die Allgemeinverfügung gilt weiterhin bis zum 09.05.2021.

Ab Montag, 19.04.2021, müssen Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind, künftig ein ärztliches Attest vorlegen können, wenn sie sich in Bereichen aufhalten, in denen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht. Eine solche Bescheinigung muss von einer Ärztin bzw. einem Arzt ausgestellt worden sein. Eine gesonderte Begründung der Ärztin bzw. des Arztes ist dabei nicht erforderlich. Vergleichbare Bescheinigungen können auch von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ausgestellt werden.

In folgenden Bereichen muss weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden:

• Stadt Plön: Markt, Lange Straße im Bereich des Marktes: An den Wochenmarkttagen, im Regelfall dienstags und freitags von 8 bis 13 Uhr
• Stadt Preetz: Markt, Kirchenstraße, Lange Brückstraße: An den Wochenmarkttagen, im Regelfall mittwochs und samstags von 8 bis 14 Uhr
• Gemeinde Ostseebad Laboe: Promenade, beginnend an der Gaststätte „Ocean“ bis Meerwasserschwimmhalle: Samstags und sonn- und Feiertags von 12 bis 18 Uhr
• Gemeinde Schönberg: Seebrücke: Samstags und sonn- und Feiertags von 12 bis 18 Uhr
• Stadt Lütjenburg: Marktplatz, südliche Seite: werktags von 9 bis 18 Uhr
• Gemeinde Rastorf: Parkplatz incl. angrenzender Flächen am Rastorfer Kreuz, beim „Rasthuus an´t Krüz“, Rastorfer Weg 1, 24211 Rastorf; sonn- und feiertags von 10 bis 18 Uhr
• Bahnhöfe im Kreisgebiet: Halte- und Wartebereiche im Innen- und Außenbereich während der Betriebszeiten
• Innerörtliche Haltestellen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs im Kreisgebiet werktags in der Zeit von 5:00 bis 20:00 Uhr. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung gilt an innerörtlichen Haltestellen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs im Kreisgebiet ausnahmsweise nicht, sofern nur ein Fahrgast oder die Mitglieder eines Haushaltes dort warten.


Die aktuell gültigen Allgemeinverfügungen des Kreises sind auf der Homepage des Kreises Plön abrufbar.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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