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30.09.2022

Beschlüsse des Kreistages im Überblick

Die Kreistagssitzung des Plöner Kreistages am 29. September 2022 begann mit der Übergabe der Erntekrone des Landfrauenvereins Preetz.

Der Kreistag hat eine Reihe von Beschlüssen gefasst. Die Wichtigsten teilt Kreispräsident Stefan Leyk (in der Reihenfolge der Tagesordnung) im Folgenden mit:

Neubesetzung von Gremien
Aufgrund der geänderten Fraktionsstärke im Kreistag war eine Neubesetzung der Ausschüsse notwendig. Dieser wurde einstimmig zugestimmt.

Notrufsäulen an Badestellen
Auf Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Tourismus (Ursprungsantrag der SPD-Fraktion) wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

1.) Das Ergebnis der Befragung der Notrufsäulen an den Badestränden und Ostseestränden hat ein großes Interesse gezeigt, so dass eine Umsetzung befürwortet wird und für den Haushalt 2023 nach finaler Anmeldung des Interesses ausreichend Finanzmittel nach Vorlage der verbindlichen Abfrage der Anlagen auf Vorschlag der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.

2.) Die Finanzierung der Notrufsäulen soll als Gemeinschaftsaktion von Kreis, Aktiv Regionen Ostseeküste und Holsteinische Schweiz sowie den Gemeinden zur Badesaison zum 01. Juni 2023 umgesetzt werden

3.) Projektträger wird der Kreis Plön für die Gemeinden übernehmen und als federführende Region soll die AktivRegion Ostseeküste mit einer 60% (netto) Förderung sein. Entsprechende Anträge und Vorbereitung werden nach den Anforderungen vorbereitet

4.) Der Kreis Plön trägt 30% der Nettokosten. Wenn der Förderbetrag der AktivRegion auf 65 % erhöht wird, reduziert sich der Kreisanteil auf 25 %.

5.) Die Gemeinden tragen die Restkosen zuzüglich gegebenenfalls Kosten zur Herrichtung eines Standortes sowie gegebenenfalls laufende jährliche Kosten.

6.) Der Kreis Plön wird eine entsprechende Ausschreibung vorbereiten und den Prozess steuern

Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes "Klimafreundliche Wärmeversorgung im Kreis Plön"
Der Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes Wärme „Klimafreundliche Wärmeversorgung im Kreis Plön“ durch die Kreisverwaltung unter Einbeziehung der Ämter, Städte und Gemeinden wurde zugestimmt.

Des Weiteren wurde ebenfalls die Einrichtung des Formates „Klimadialog im Kreis Plön“ beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Digitalisierungsstrategie des Kreises Plön
Der Digitalisierungsstrategie des Kreises Plön wurde zugestimmt. Auf Antrag der Fraktionen CDU, KLAR.GRÜN und FDP wurden nachfolgende Maßnahmen zur prioritären Umsetzung beschlossen:

Smarte Mobilität

1. Marketing-Kampagne/Aufkleber-Aktion an allen Haltestellen für digitale Angebote. Vermarktung/Verweis auf die Nah-SH-APP, um Fahrtenbuchungen und Bezahlung möglichst zusammenhängend und digital (bargeldlos) abzuwickeln. Für weitergehende Informationen Verweis auf die Plattform www.ploen-mobil.de zum Fahrplan und weiteren lokalen Angeboten wie zum Beispiel der Sprottenflotte oder Carsharing.
Der Verweis auf die Angebote kann mit einfachen Aufklebern mit QR-Code erfolgen, ohne dass sämtliche Fahrpläne neu erstellt werden müssen.
Begründung: Die Buchung der einzelnen Fahrten vom Ausgangspunkt bis zum Zielort können mit der Nah-SH-APP tarifzonen-optimiert und bargeldlos erfolgen. So ist für den Fahrgast eine durchgehende Fahrkarte (digital) vorhanden. Der Onboarding-Prozess im Bus/ALFA/Zug geht schneller und der Busfahrer wird entlastet und muss weniger Wechselgeld mit sich führen. Für weitere Angebote vor Ort können über die www.ploen-mobil.de Informationen bereitgestellt werden (kreuzende Bus/Bahnlinien, wo befinden sich Mobilitätsstationen, Ladesäulen oder touristische Angebote).
Durchführungspartner: Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit der VKP

2. Infostelen an zentralen Haltestellen mit SH-WLAN für stationäre und digitale Übersicht der Mobilitätsangebote.
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm zu entwerfen, das die Installation und den Betrieb von digitalen Infostelen an zentralen Haltestellen mit Darstellung für die Echtzeitauskunft der Verkehrsmittel (zum Beispiel VKP-Bus) sowie ergänzenden Informationen der Plattform www.ploen-mobil.de ermöglicht. Darüber hinaus wird ein SH-WLAN Hotspot installiert. Nach Abfrage bei den interessierten Kommunen ist eine zentrale Ausschreibung des Auftrages für die Herstellung der Internetverbindung, Installation der Technik (Stelen/WLAN Hotspot), Lizenzen und Wartung vorzunehmen. Für den Gesamtauftrag sind Fördermittel zu beantragen. Der Eigenanteil der örtlichen Kommune beträgt mindestens 10 Prozent, der Anteil des Kreises nach Abzug von Fördermitteln maximal 30 Prozent. Die Förderung ist auf fünf Jahre begrenzt.
Begründung: Eine stationäre Auskunft ermöglicht auch Menschen ohne ein Smartphone die interaktive Nutzung von digitalen Inhalten. Daten seitens der VKP-Busse werden mittels Sensorik bald flächendeckend in Echtzeit übermittelt, so dass an zentralen Haltestellen ein wertvoller Informationsgewinn erfolgen kann. Zusammen mit weiteren Mobilitätsangeboten (wie z.B. www.ploen-mobil.de) und allgemeinen Informationsquellen können Informationen zur Weiterreise oder touristischer Angebote dargestellt werden.
Zur Verbesserung der Internetverfügbarkeit sollten zudem SH-WLAN-Hotspots an diesen Punkten installiert werden, weil eine öffentliche Internetverbindung (Kabel) für die Infostelen bereits vorhanden sein muss.  Die Möglichkeit der Co-Finanzierung z.B. durch Werbepartner soll ebenfalls geprüft werden.
Durchführungspartner: Kreisverwaltung, Aktiv-Region, Sparkassen-und Giroverband (SH-WLAN),

Smartes Leben

3. Smart-Coaches zur Steigerung der digitalen Kompetenz.
Der Kreis Plön fördert Maßnahmen (Kurse/Workshops/Sprechstunden/Lehrgänge) zur Verbesserung der digitalen Kompetenz im Alltag mit dem Schwerpunkt für Senioren. Förderfähig sind Maßnahmen institutioneller Coaches (Bildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Vereinen, Büchereien, kirchlichen Organisationen), die vor allem Senioren helfen, Kompetenzen im Umgang mit dem modernen Medien, E-Rezept, Smartphone, Tablet, Fahrkartenautomat, Infostelen, SB-Terminals aufzubauen.
Förderfähig sind ebenfalls Maßnahmen zur Ausbildung von Smart-Coaches selbst.
Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Bezuschussung von Personalkosten der Smart Coaches. Für die Förderung ist durch den Vorhabenträger ein Konzept (Inhalte/Kostenaufstellung) bei der Kreisverwaltung vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Es sollen möglichst niedrigschwellige Angebote sein.
Der Förderrahmen wird auf 50.000 Euro festgelegt. Nach Fördermöglichkeiten und Co-Finanzierung durch Partner wie zum Beispiel Banken, Versicherungen, Stiftungen (Aktion Mensch) soll gesucht werden.
Begründung: Die Digitalisierung kann nur fortschreiten, wenn Hemmnisse abgebaut, Transparenz erhöht und die Alltagskompetenz mit digitalen Angeboten verbessert werden kann. Die Teilhabe am digitalen Alltag für alle Altersgruppen soll durch diese Angebote verbessert werden. Darüber hinaus soll der rege Austausch mit Plattformen wie MokWi (KielRegion) oder „Dorffunk“ mit lokalen Schwerpunkten präsenter gemacht werden und stärken zudem die Möglichkeiten des digitalen Ehrenamtes.
Durchführungspartner: Kreisverwaltung, Freiwilligenzentrum, freie Bildungseinrichtungen, Volkshochschulen

Smarte Bildung & Kultur

4. Digitales Artefakte-Archiv aller Museen im Kreis Plön.
Der Kreis Plön fördert als kreisweites Projekt zur umfassenden Erfassung der Exponate bei Kreis- und örtlichen Heimatmuseen auf der einheitlichen Plattform „Digi-Kult“. Nach Abfrage bei allen örtlichen Museen im Kreis Plön wird der Bedarf zur Katalogisierung von Ausstellungsstücken der örtlichen Museen und des Kreismuseums ermittelt.
Sofern eine Bereitschaft der Museen auf lokaler Ebene in hinreichender Anzahl vorhanden ist, kann das Projekt, wie unter Ziffer 5 skizziert weiterverfolgt werden.

5. Förderung vor allem im Hinblick auf Personal mit Einsatz vor Ort sowie die Softwarelizenzen und das Anlernen des vorhandenen (ehrenamtlichen) Personals. Ziel ist die Schaffung eines virtuellen und vernetzten Museums. Der Projektzeitraum ist auf zwei Jahre begrenzt.
Begründung: Viele Museen werden durch ehrenamtliche Strukturen getragen und oft sind nur wenige eingeweiht über die Museumsbestände und die Lagerorte der Exponate. Für thematische Ausstellungen werden immer wieder Exponate von anderen Museen angefordert. Durch die einheitliche Erfassung und Katalogisierung können nicht nur Ausstellungen besser geplant werden, sondern es gäbe erstmalig einen Überblick der vorhandenen Exponate. Projektarbeit über ca. 2 Jahre zur Erstkatalogisierung und Schulung der (meist) ehrenamtlichen Mitarbeiter vor Ort in der Software. Die fortlaufende Erfassung muss dann später mit den eigenen Mitarbeitern geschehen. Es ergeben sich hervorragende Möglichkeiten für studentisch-wissenschaftliche Arbeiten. Wegen der übergreifenden Bedeutung ist eine Förderung auch beim Land Schleswig-Holstein anzufragen.
Durchführungspartner: lokale Museen, Universitäten, Landesmuseum, Aktivregion

Smarte Umwelt

6. Verstärkter Ausbau der LoRaWAN-Sensorik.
Der Kreis Plön unterstützt und fördert den Aufbau von vernetzten kommunalen Sensoren-Ökosystemen. Die Förderung umfasst die Beratung und Bereitstellung von Gateways, damit eine LoRaWAN-Nutzung vor Ort möglich wird.
Der Kreis Plön fördert auf Antrag der Kommune oder des nicht-kommerziellen Vereins- /Verbandes die Installation der LoRaWAN-Sensoren mit 10 Prozent, maximal aber 2.000 Euro je Projekt, wenn die ermittelten Daten zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen.
Begründung: LoRaWAN-Sensorik ist vielschichtig einsetzbar und bietet lokal sehr unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten. Gerade Sensoren zur effizienteren Energienutzung (Straßenbeleuchtung, Thermostat-Steuerung), Zustandsermittlung der Umwelt (Luftqualität, Pegelstände in Flüssen und Seen, Trockenheit in Walgebieten), Überwachung von Infrastruktur oder Bewegungsdaten (Verkehrsaufkommen oder Parkplätze) können einen größeren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Über Parkleitsysteme können Suchverkehre verringert werden, um so den CO2-Ausstoss zu mindern. Eine Förderung ist bei der AktivRegion oder dem Bundesministerium für Wirtschaft- und Klimaschutz zu beantragen.
Durchführungspartner: Kreisverwaltung, WFA, regionale Internetanbieter, Stadtwerke

Smarte Wirtschaft & Tourismus

7. Internetplattform des Kreises als Angebot für alle Städte und Gemeinden zur Sichtbarmachung touristischer Angebote.
Das Angebot über die Internetseite des Kreises und auch über die Plattform www.ploen-mobil.de sind für alle Gemeinden und Städte zu öffnen, so dass hier Inhalte zu der jeweiligen Kommune eingestellt werden. Über die interaktive Karte können Sehenswürdigkeiten und touristische Angebote und Besonderheiten angezeigt werden. Perspektivisch sind sämtliche Angebote auch in einer APP zu bündeln.
Begründung: Sehr viele Gemeinden und Städte sind ohne LTO-Anschluss und trotzdem stark vom Tourismus geprägt. Die Auskünfte auf der Homepage des Kreises Plön Rubrik „Wirtschaft und Tourismus“ sind unzureichend und wenig attraktiv präsentiert. Viele Sehenswürdigkeiten (zum Beispiel Kloster Preetz) oder Freizeitaktivitäten (Tierpark Schwentinental) werden überhaupt nicht erwähnt. Die Verlinkung auf die Internetpräsenz „Ostsee-schleswig-holstein.de“, zeigt selbst für die Gemeinden des Kreises, die an der Ostseeküste liegen, kaum Bilder oder hält Beiträge parat. Für viele Gemeinden lohnt sich eine Mitgliedschaft in der LTO Ostseeholstein oder Holsteinische Schweiz nicht. Wer nicht „Mitglied“ ist, wird auf diesen kommerziellen Plattformen aber nicht berücksichtigt. Das kann nicht im Interesse des Kreis Plön mit seiner Ausgleichsfunktion für alle Gemeinden sein. Durch ein Content-Management-System soll den Gemeinden die Möglichkeit zur Einpflege neuer Daten gegeben werden.  Eine Förderungsmöglichkeit ist zu prüfen.
Durchführungspartner: Kreisverwaltung, örtliche Tourismus-Informationen, Web-Agenturen

Beratung und Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung und den 2. Nachtragshaushaltsplan 2022
Der 2. Nachtragshaushaltssatzung und dem 2. Nachtragshaushaltsplan 2022 wurde einstimmig zugestimmt.

Dieser umfasst unter anderem folgende Beschlüsse:

Bezuschussung einer Sammelbeschaffung von Tragkraftspritzen für die Feuerwehren durch den Kreis Plön

Der Kreistag beschließt eine freiwillige Festbetragsförderung in Höhe von 2000 Euro pro Tragkraftspritze. Das Gesamtvolumen beträgt 70.000,00 Euro. Hierfür werden in der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022 Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2023 eingestellt.

Erneute Schaffung einer Notunterkunft für geflüchtete Personen
1. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, die Errichtung einer Notunterkunft in der Jugendherberge Schönberg zu planen und schnellstmöglich umzusetzen. Die entsprechenden finanziellen Mittel und personellen Ressourcen sind ebenfalls zu ermitteln und in den Nachtragshaushalt 2022 bzw. den Haushalt 2023 einzuplanen.

2. Der Verwaltung werden im Rahmen des Stellenplanes 2023 dafür ingesamt 1,24 Stellen zur Verfügung gestellt.

3. Der Kreistag appelliert an die schleswig-holsteinische Landesregierung, für eine Kompensation der dem Kreis Plön durch die erneute Schaffung der Notunterkunft künftig entstehenden Kosten zu sorgen. Dies sollte entsprechend der am 26.09.2022 unterzeichneten Vereinbarung mit den Kommunalen Landesverbänden bezüglich der bereits bestehenden Unterkünfte geschehen. Zugleich wird die Landesregierung aufgefordert, die Kapazitäten für Erstaufnahmeeinrichtungen auf Landesebene deutlich auszubauen.

4. Der Kreistag appelliert an die Bundesregierung, sich an den Kosten zur Bewältigung des Fluchtgeschehens in Schleswig-Holstein erheblich stärker als mit den im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 07.04.2022 vereinbarten Bundesmitteln (68 Mio. €) zu beteiligen.

Unterstützung der Tafeln (Antrag der Fraktionen CDU, KLAR.Grün, FDP und UWG-Kreis Plön)
Die Tafeln im Kreis Plön stehen vor enormen finanziellen Herausforderungen.

Der Kreistag erkennt das große ehrenamtliche und gesellschaftliche Engagement an und will seinen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen leisten.

Im Nachtragshaushalt 2022 wird daher für die Tafeln Plön, Lütjenburg, Schönberg und Preetz jeweils ein Betrag von 20.000,00 Euro; insgesamt 80.000,00 Euro bereitgestellt.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen KLAR.GRÜN, CDU, FDP und UWG-Kreis Plön:
Förderung von Photovoltaik auf öffentlichen Dächern
Einstimmig wurde folgender Beschluss gefasst:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt ein entsprechendes Förderprogramm zu entwerfen und dem Kreistag zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023 zum Beschluss vorzulegen. Dieses soll beinhalten:

- die Kommunen können entsprechend ihrer Einwohnerzahl pro Bürgerinnen und Bürger 5 Euro an Fördermitteln pro Jahr beantragen. Kleinere Gemeinden mit unter 1.000 Bürgerinnen und Bürgern können pro Jahr eine feste Fördersumme von 5.000 Euro beantragen

- Stichtag für die Bestimmung der Einwohnerzahl ist der 1.1.2021

- für die noch abschließend zu bestimmenden gemeinnützigen Einrichtungen können bis zu 20 Prozent der Investitionssumme, maximal jedoch 10.000 Euro gefördert werden

- in einem Jahr nicht abgerufene Fördergelder sollen im Folgejahr automatisch wieder in den Haushalt des Kreises zurückfließen.

• Die Förderfähigkeit soll erreicht sein, wenn ein Batteriespeicher installiert wird, dessen Speicherkapazität (KWh) mindestens 50 Prozent der installierten PV-Leistung (KWp) entspricht.

• Hierfür sollen im Haushalt 2023 und in den folgenden Jahren jeweils 400.000 Euro an Fördergeldern zur Verfügung gestellt werden.

• Die Förderung ist kumulierbar. Die kumulierte Fördersumme darf 75 Prozent der Investitionssumme nicht übersteigen.

Eine äquivalente Förderung soll auch für die Schulverbände geprüft werden.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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