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15.12.2020

Geflügelpest-Beobachtungsgebiet aufgehoben

Geflügelpest gilt in betroffenem Bestand als erloschen

Im November war in einer privaten Geflügelhaltung in Heidmühlen im Kreis Segeberg die Geflügelpest ausgebrochen. Im Umkreis von zehn Kilometern war daraufhin ein Beobachtungsgebiet eingerichtet worden. Das betraf auch Teile der Gemeinden Bönebüttel und Rendswühren im Kreis Plön.

Die Geflügelpest gilt in dem betroffenen Bestand inzwischen als erloschen. Das Beobachtungsgebiet wird deshalb von heute an aufgehoben.

Wichtig: Davon unberührt bleibt die landesweite Aufstallungspflicht für Geflügel. Diese gilt unverändert bis zum 28.2.2021 für sämtliche Geflügelhalter*innen im Kreis Plön.

„Bei uns im Kreisgebiet wird nach wie vor bei verendeten Wildvögeln die Geflügelpest nachgewiesen“, so der Leitende Kreis-Veterinär Dr. Jan Sassen. „Um zu verhindern, dass das Virus in private Geflügelbestände getragen wird, müssen alle Geflügelhalter*innen die Bio-Sicherheitsmaßnahmen weiter konsequent einhalten“, betont er.

Bürger*innen, die einen toten Greifvogel, eine Ente, Gans oder einen anderen verendeten Wasservogel finden, sollte diesen bei den örtlichen Ordnungsbehörden melden. Über das Ordnungsamt erfolgt dann die Bergung und Koordinierung der Probenahme durch das Kreis-Veterinäramt. Für spezielle Rückfragen ist das Kreis-Veterinäramt telefonisch zu erreichen unter 04522 743-270 sowie per E-Mail an vetabt@kreis-ploen.de.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Fax: +49 4522 743 95 376
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