Hilfsnavigation
Volltextsuche
Pressedienst
© Marco2811/fotolia.com 
Seiteninhalt
15.11.2021

Geflügelpest: Geflügel muss im gesamten Kreisgebiet aufgestallt werden

Kreis Plön erlässt Allgemeinverfügung

Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein immer weiter aus. Auch im Kreis Plön wurden mittlerweile insgesamt 13 Fälle der Geflügelpest bei tot aufgefundenen Wildgänsen (Kanadagänse und Graugänse) amtlich festgestellt.

Vor dem Hintergrund der schnellen Ausbreitung des Virus und zur Vermeidung des Eintrages der Geflügelpest in die Geflügelbestände durch Wildvögel, sieht sich der Kreis Plön nach der vorgeschriebenen Risikobewertung nun dazu verpflichtet, die kreisweite Aufstallungspflicht anzuordnen. Diese gilt ab sofort bis zunächst einschließlich 31.12.2021. Die Verlängerung ist möglich.

Um zu verhindern, dass sich der Erreger von Wildvögeln auf weitere Geflügelbestände ausbreitet, dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse im gesamten Kreisgebiet nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden. Alternativ sind weiterhin Freilandställe erlaubt, die nach oben dicht und zu den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sind. Außerdem ist die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben im gesamten Gebiet des Kreises Plön verboten.

Im Kreis Plön sind ca. 1.400 Geflügelhalter mit rund 850.000 Tieren (Stand: 15.11.2021) registriert. Mit ca. 800 Tieren pro Quadratkilometer hat der Kreis eine hohe Geflügeldichte. „Wir müssen deshalb unbedingt verhindern, dass sich das Virus von den Wildvögeln auf die Nutztierbestände ausbreitet. Was das bedeutet, haben wir Anfang des Jahres mit den zwei großen Ausbrüchen in Geflügelbetrieben im Kreisgebiet leidvoll erfahren müssen“, begründet Landrätin Stephanie Ladwig die Maßnahmen.

Neben der Aufstallungspflicht ist es unbedingt erforderlich, dass alle Geflügelhalter*innen die Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. „Die Geflügelpest ist hoch ansteckend und lässt sich unbemerkt über Kleidung, Schuhe oder Hände verbreiten“, erklärt Amtstierarzt Dr. Jan Sassen die Übertragungswege. Etwas Kot eines erkrankten Tieres unter dem Schuh reiche schon aus, um das Virus in den Bestand zu bringen. „Beim Betreten des Stalls sollten die Geflügelhalter deshalb Schutzkleidung tragen und Hände und Schuhe desinfizieren“, rät Sassen. Das Auftreten von vermehrten Todesfällen müsse zudem umgehend an die Veterinärbehörde gemeldet werden.

Neben den Geflügelhalter*innen sind auch alle Halter*innen von Katzen und Hunden zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen, da die Tiere das Virus – genau wie der Mensch – leicht übertragen können. Vor allem ein Kontakt zwischen Hunden und Katzen mit Geflügelbeständen muss unbedingt verhindert werden.

Noch ein wichtiger Hinweis für alle Bürgerinnen und Bürger:
Tote und sterbende Vögel sollten grundsätzlich nicht angefasst werden. „Wir wissen, dass der Prozess des Sterbens für Beobachtende nur schwer zu ertragen ist“, sagt Amtstierarzt Dr. Jan Sassen. „Aber das einzige, was man in diesem Moment noch für einen Vogel tun kann, ist Respekt zu zeigen und ihn friedlich sterben zu lassen. Wer sich ihm nähert, löst einen Fluchtreflex aus und macht es für das Tier dadurch nur noch schlimmer.“

Bürger*innen, die einen toten Greifvogel, eine Ente, Gans oder einen anderen verendeten Wasservogel finden, sollte diesen bei den örtlichen Ordnungsbehörden melden. Über das Ordnungsamt erfolgt dann die Bergung und Koordinierung der Probenahme durch das Kreis-Veterinäramt. Für spezielle Rückfragen ist das Veterinäramt telefonisch zu erreichen unter 04522 / 743-270 sowie per E-Mail an vetabt@kreis-ploen.de.

Die Allgemeinverfügung finden Sie unter Bürgerservice/Bekanntmachungen.

Weitere Informationen:

Die Risikoeinschätzung des FLI: Stand 26.10.2021

Informationen der Landesregierung:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Landwirtschaft/Gefluegelpest/Gefluegelpest/gefluegelpest.html

Informationen des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI):

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
E-Mail schreiben oder Formular
Seitenanfang