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15.01.2021

Infizierte und Kontaktpersonen müssen sich selbst isolieren

Kreis Plön verlängert entsprechende Allgemeinverfügung zu Isolation und Quarantäne

Seit dem 19. Dezember gilt im Kreis Plön eine Allgemeinverfügung, die die individuelle Anordnung von Isolation und Quarantäne durch das Gesundheitsamt ersetzt. Diese wurde nun unverändert verlängert und gilt zunächst bis zum 15. März 2021.

Was bedeutet das in der Praxis?

Sobald eine Person erfährt, dass sie positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, ist sie verpflichtet, sich unmittelbar und selbstständig in häusliche Isolation zu begeben. Gleiches gilt für Kontaktpersonen. Auch sie müssen sich umgehend in Quarantäne begeben, sobald sie erfahren, dass sie Kontakt zu einem positiv Getesteten hatten. Die Betroffenen sind zudem verpflichtet, sich umgehend beim zuständigen Gesundheitsamt des Kreises Plön zu melden.

Was ist der Hintergrund der Allgemeinverfügung?

In der Vergangenheit wurden Quarantäne-Anordnungen in jedem Einzelfall getroffen, sobald dem Gesundheitsamt die entsprechenden Laborergebnisse vorlagen und die nötigen Daten zur Kontaktaufnahme ermittelt werden konnten.

Inzwischen erhalten positiv auf Corona getestete Personen die Ergebnisse oftmals früher als das Gesundheitsamt (z.B. bei einem Schnelltest). Eine Verzögerung bei der erforderlichen Isolierung dieser Personen und der mit ihnen in einem Haushalt lebenden Menschen ist aber nicht hinnehmbar, sodass die Anordnung nun bereits mit der Allgemeinverfügung erfolgt.

Diese Anordnung gilt im Übrigen auch für Personen, die typische Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen – und zwar so lange, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.

Handelt es sich um eine Verschärfung der Regelungen?

Nein, durch die Maßnahme werden lediglich die geltenden Regelungen beschleunigt eingeleitet. Dadurch können Infektionsketten frühzeitig unterbrochen- und wichtige Zeit gewonnen werden.

Was passiert, wenn die Allgemeinverfügung missachtet wird?

Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bestraft werden.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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