Hilfsnavigation
Volltextsuche
Pressedienst
© Marco2811/fotolia.com 
Seiteninhalt
04.11.2020

Neue Allgemeinverfügung für den Kreis Plön ab dem 05.11.2020

Orte für Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum aktualisiert

Der Kreis Plön hat seine Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche im Kreisgebiet, in denen nach § 2 Abs. 6 S. 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, überarbeitet. Diese gilt vom 5. November an.

Der Kreis Plön hat in enger Abstimmung mit den örtlichen Ordnungsbehörden nunmehr aktualisiert festgelegt, dass in folgenden Bereichen von morgen an eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wer-den muss:

Stadt Plön: Markt, Lange Straße im Bereich des Marktes: An den Wochenmarkttagen, im Regelfall dienstags und freitags von 8 bis 13 Uhr
Stadt Preetz: Markt, Kirchenstraße, Lange Brückstraße: An den Wochenmarkttagen, im Regelfall mittwochs und samstags von 8 bis 14 Uhr
Gemeinde Ostseebad Laboe: Promenade, beginnend an der Gaststätte „Ocean“ bis Meerwasserschwimmhalle: Samstags und sonntags von 12 bis 17 Uhr
Gemeinde Schönberg: Seebrücke: Samstags und sonntags von 12 bis 17 Uhr

Die Allgemeinverfügung des Kreises nebst Kartenausschnitten zu den genannten Bereichen ist auf der Homepage des Kreises Plön abrufbar.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
E-Mail schreiben oder Formular
Seitenanfang