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23.01.2021

Wöchentliche Testpflicht für Dänemark-Pendler

Kreis setzt entsprechende Weisung des Gesundheitsministeriums mit einer Allgemeinverfügung um

Das Land Schleswig-Holstein hat neue Regelungen im Kampf gegen das Corona-Virus beschlossen. Die Vorgaben zur regelmäßigen Testpflicht von Grenzpendlern und Grenzgängern müssen von den Kreisen und kreisfreien Städten in einer Allgemeinverfügung umgesetzt werden.

Ab dem 25. Januar 2021 gilt deshalb die Allgemeinverfügung des Kreises Plön für die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger. Diese verpflichtet alle Einwohner*innen des Kreises Plön, die aus beruflichen Gründen oder zu Studien- und Ausbildungszwecken mindestens einmal pro Woche nach Dänemark pendeln, sich regelmäßig auf das Corona-Virus testen zu lassen. Zulässig sind sowohl PCR- als auch sogenannte Schnelltests. Das negative Testergebnis darf nicht älter als sieben Tage sein. Ein Nachweis über den Test sowie das Testergebnis selbst müssen mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Gleiches gilt für Dänen, die sich regelmäßig zu Arbeits- oder Ausbildungszwecken im Kreis Plön aufhalten.
In Dänemark gelten diese Regelungen für Grenzpendler und Grenzgänger schon seit längerem.


Kann eine Person bei Einreise kein ärztliches Zeugnis und kein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorweisen oder ist dieses älter als sieben Tage, gilt für diese Person die Test- und Nachweispflicht aus § 3 Abs. 1 Satz 1 CoronaEinreiseV. Das heißt, der Betroffene muss dem Gesundheitsamt des Kreises Plön spätestens 48 Stunden nach der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Andernfalls wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 31. März 2021. Eine Verlängerung ist möglich.

Dazu Landrätin Stephanie Ladwig: „Wir alle beobachten die Ausbreitung von Virus-Mutationen mit Sorge. Dennoch ist es für viele Bürgerinnen und Bürger und auch für unsere Wirtschaft unerlässlich, die Grenzen offen zu halten. Mit den neuen Regelungen, die Testungen für regelmäßige Pendler vorsehen, wurde ein guter Kompromiss zwischen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit gefunden.“

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
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Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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