Hilfsnavigation
Volltextsuche
Eingangsbereich mit Information der Kreisverwaltung Plön
© Kreis Plön 
Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle
 

Anerkennung als Betreuungsverein beantragen
[Nr.99126013016000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Betreuungsverein betreiben wollen, dessen Mitarbeiter Menschen aufgrund gerichtlicher Anordnung betreuen und rechtlich vertreten, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.

Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er

  • eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese im Rahmen ihrer Tätigkeit anderen zufügen könnten, angemessen versichern wird,
  • sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht, diese in ihre Aufgaben einführt, fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte berät,
  • planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert und
  • einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht.

Darüber hinaus muss der Verein von Personen geleitet werden, die in keinem Abhängigkeitsverhältnis und in keiner anderen engen Beziehung zu einer Einrichtung stehen, in der durch den Verein oder Mitglieder des Vereins betreute Menschen untergebracht sind.

Die Anerkennung gilt für das jeweilige Land; sie kann auf einzelne Landesteile beschränkt werden. Sie ist widerruflich und kann unter Auflagen erteilt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte.

Rechtsgrundlage

  • §§ 1900, 1908, 1909 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • § 2 Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (AG BtG).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Vereinssatzung,
  • Versicherungsnachweis,
  • Gemeinnützigkeitsbescheinigung,
  • Nachweis über Anzahl, Ausbildung und Berufsweg oder sonstige Befähigungen der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen.

Verfügbare Dokumente

Icon Formular Hinweise zum Datenschutz  | PDF-Dokument, 303 kB

Zuständige Behörde

Abteilung Kinder, Jugend und Betreuung »
Abteilungsleiter: Klaus-Dieter Seute
Amt für Familie und Jugend
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 223
Fax: +49 4522 74395 223
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/

Kontakt

Zuständig für: Stadt Plön, Amt Großer Plöner See, Amt Bokhorst-Wankendorf, Amt Lütjenburg (ohne Hohenfelde)

Klaus Hoffmann »
Telefon: +49 4522 743 228
Fax: +49 4522 743 95 228
E-Mail schreiben oder Formular

Zuständig für: Stadt Preetz, Amt Preetz-Land, Amt Selent/Schlesen, Gemeinde Schönkirchen

Karina Kock »
Telefon: +49 4522 743 448
Fax: +49 4522 743 95 448
E-Mail schreiben oder Formular

Zuständig für: Amt Probstei, Stadt Schwentinental, Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg, Hohenfelde

Susanne Scholle »
Telefon: +49 4522 743 784
Fax: +49 4522 743 95 784
E-Mail schreiben oder Formular

Zuständig für: Verwaltung

Janine Ruser »
Telefon: +49 4522 743 119
E-Mail schreiben oder Formular
Seitenanfang