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Eingliederungshilfe für psychisch Kranke
[Nr.99003046000000 ]

Leistungsbeschreibung

Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) entsprechend dem Sozialgesetzbuch sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige:

  • unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden,
  • ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können.

Wenn Sie ein Altenheim / Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten,
  • Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen,
  • Ihre Pflegeeinrichtung muss
    • wirtschaftlich arbeiten,
    • unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
    • geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
    • in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.

 

Sozialpsychiatrischer Dienst

SAMMELNUMMER

04522/743-646

Der Sozialpsychiatrische Dienst des Amtes für Gesundheit des Kreises Plön ist ein ärztlicher und sozialpädagogischer Fachdienst. Er richtet sich an Menschen in Belastungssituationen, psychisch kranke Menschen und Menschen mit Suchtproblematik. Wenn herkömmliche Hilfen nicht mehr greifen, sich eine Notlage abzeichnet und eine Gefährdung bevorsteht oder schon besteht, kann der Sozialpsychiatrische Dienst helfend und unterstützend tätig werden. Zum Aufgabenbereich des Sozialpsychiatrischen Dienstes gehören unter anderem:

  • Bei Verdacht auf eine psychische Erkrankung Betroffene, Angehörige und Bekannte  zu beraten, wenn nötig eine Gefährdungslage abzuwehren und wenn möglich in weiterführende Hilfen zu vermitteln.
  • Meldungen annehmen und abklären sofern der Verdacht auf eine drohende Hilflosigkeit aufgrund psychischer Erkrankung droht und/oder bereits besteht.
  • Medizinische und psychosoziale Beratung, auf den individuellen Einzelfall bezogen. Bewältigungshilfe für Menschen in Krisensituationen und psychiatrischen Notfällen mit dem Ziel, die Situation in Übereinstimmung mit dem Betroffenen zu  lösen.
  • Krisenintervention.

Hilfen des Sozialpsychiatrischen Dienstes in akuten Krisensituationen:  
Wir stehen Ihnen bei akuten seelischen Krisensituationen und bei psychischen Erkrankungen mit Rat und Tat beiseite. z. B.

  • bei Ängsten, Depressionen, Verwirrtheit, Selbstmordgedanken
  • bei Problemen durch Alkohol, Drogen oder Medikamente
  • bei Problemen mit sich selbst oder wenn Sie sich von Ihrer Umwelt nicht verstanden  fühlen
  • nach einem Klinikaufenthalt, als Unterstützung, um sich im Alltag zurechtzufinden
  • bei Krankheiten und Behinderungen, die Sie in finanzielle Not gebracht haben
  • wenn Sie oder ein Angehöriger in einer der oben genannten Situationen Probleme mit einem Angehörigen haben.

Der Sozialpsychiatrische Dienst informiert unter anderem über folgende Angebote:  

  • Beratungsstellen, ambulante Betreu­ung, Wohnheime oder -gruppen, Be­gegnungsstätten, Gruppenangebote, Ärzte, Psychologen, Klinik/ Tagesklinik, Arbeitsmöglichkeiten/-training/-vermittlung. Altenheime, psychiatrische Kranken- und Kurzzeitpflege, Schuld­nerberatung, Suchtberatung.
  • Vermittelt auf Wunsch geeignete weiterführende Hilfen durch Weiterleitung an die Verantwortlichen der Hilfeplanung.
  • Unterstützt mit praktischer Lebensbera­tung, um ein selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen, z.B. durch Hilfen zur Tagesstrukturierung, Frei­zeitgestaltung, Antragsstellung bei Behör­den, planvollen Geldeinteilung usw.
  • Zudem erhalten Sie Informatio­nen zum Thema der gesetzlichen Betreu­ung nach BGB/Vollmachten.
  • „Psychosozialer Beratungsführer - Kreis Plön“.  Hier finden Sie alle Hilfs- und Beratungsangebote. Den Beratungsführer können Sie im Downloadbereich herunter laden oder hier: Psychosozialer Beratungsführer.
  • Gesprächskreise, Gruppen:   Wenn Sie Anschluss an andere Menschen suchen, sich mit anderen austauschen möchten, die ähnliche Probleme wie Sie haben, können Sie bei uns Anschriften und Ansprechpartner/-Innen erhalten.

 

Neben den genannten Hilfen und dem Beratungsspektrum des Sozialpsychiatrischen Dienstes werden den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Plön weitere Hilfen aus dem Kreis der gemeindepsychiatrischen Versorgung angeboten:
Weiterführende Hilfen

 

In akuten Krisensituationen bemühen wir uns um schnelle Unterstützung und Abwendung von Gefahren!

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte, wenn die Heimaufsicht betroffen ist,
  • an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG), wenn es um die Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen, die einen überregionalen Bedarf abdecken oder die unmittelbar unter Aufsicht des Landes Schleswig-Holstein stehen geht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter.

Rechtsgrundlage

  • Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung,
  • Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz - PflegeVG),
  • Ausführungsgesetz zum Pflege-Versicherungsgesetz (Landespflegegesetz - LPflegeG),
  • § 13 Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung  (Selbstbestimmungsstärkungsgesetz - SbStG) Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein - Zweites Buch,
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.14.4  - VwGebV.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren von 30,00 Euro je zugelassenem Heimplatz (mindestens jedoch 300,00 Euro) gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (allgemeiner Gebührentarif) an.

Leistungsbeschreibung

Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.
Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:

  • das Wohnen
  • die Finanzen 
  • die Haushaltsführung
  • die Freizeitgestaltung
  • die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
  • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
  • Elternschaft

Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.

Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
  • Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
  • Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
  • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe.

Voraussetzungen

  • das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung

sowie

  • eine Einschränkung der Teilhabe.

Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

17.08.2020

Zuständige Behörde

Abteilung Sozialpsychiatrischer Dienst »
Amt für Gesundheit
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 646
Fax: +49 4522 743 95 646
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
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