
Soziale Sicherung
Für folgende Aufgaben -außerhalb von Einrichtungen- ist der Kreis verantwortlich, hat aber die Durchführung auf die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises übertragen:
- die Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch
- die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Hilfen zur Gesundheit
Das Jobcenter Kreis Plön und die Stadt-, Gemeinde- und Amtsverwaltungen im Kreis Plön bearbeiten die Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder, Jugendlche und junge Erwachsene.
Diese Hilfen finden Sie in der Kreisverwaltung beim Amt für Soziales
- das Amt für Ausbildungsförderung, sofern Sie sich in einer Ausbildung befinden oder noch zur Schule gehen
- Blindengeld und Blindenhilfe
- Hilfe zur Pflege, wenn Sie im Pflegeheim leben und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen
- Ambulante Hilfe zur Pflege
- Zuschüsse nach dem Landespflegegesetz
- Fürsorgestelle für Schwerbehinderte (Kündigungsschutz, Hilfen im Arbeitsleben)
- Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Weitere Aufgaben die vom Amt für Soziales wahrgenommen werden finden Sie auf “Das Amt für Soziales in Kürze.“
Das Jobcenter Kreis Plön...
Es hat zur Aufgabe, alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises Plön mit Geld-, Sach- und Dienstleistungen nach dem SGB II bei der Sicherstellung des Lebensunterhaltes sowie bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.