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20.02.2021

Allgemeinverfügungen des Kreises Plön verlängert

Der Kreis Plön hat zwei Allgemeinverfügungen aufgrund von Erlassen des Landes verlängern bzw. anpassen müssen:

Die Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche im Kreisgebiet, in denen nach § 2a Abs. 2 S. 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, wurde inhaltlich unverändert verlängert. Diese gilt zunächst weiter bis zunächst Sonntag, 28.02.2021.

In folgenden Bereichen muss weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden:

• Stadt Plön: Markt, Lange Straße im Bereich des Marktes: An den Wochenmarkttagen, im Regelfall dienstags und freitags von 8 bis 13 Uhr
• Stadt Preetz: Markt, Kirchenstraße, Lange Brückstraße: An den Wochenmarkttagen, im Regelfall mittwochs und samstags von 8 bis 14 Uhr
• Gemeinde Ostseebad Laboe: Promenade, beginnend an der Gaststätte „Ocean“ bis Meerwasserschwimmhalle: Samstags und sonntags von 12 bis 17 Uhr
• Gemeinde Schönberg: Seebrücke: Samstags und sonntags von 12 bis 17 Uhr
• Stadt Lütjenburg: Marktplatz, südliche Seite: werktags von 9 bis 18 Uhr
• Bahnhöfe im Kreisgebiet: Halte- und Wartebereiche im Innen- und Außenbereich während der Betriebszeiten
• Innerörtliche Haltestellen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs im Kreisgebiet werktags in der Zeit von 5:00 bis 20:00 Uhr. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung gilt an innerörtlichen Haltestellen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs im Kreisgebiet ausnahmsweise nicht, sofern nur ein Fahrgast oder die Mitglieder eines Haushaltes dort warten.

Des Weiteren musste die Allgemeinverfügung des Kreises Plön für die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger angepasst werden. Die dänische Regierung hatte jüngst die Regelungen zur Einreise für Grenzgänger und Grenzpendler geändert. Somit galten in Dänemark und Deutschland unterschiedliche Regelungen bezüglich der zum Zwecke der Einreise zu erbringenden Testnachweise.
Hier soll mit der nun veröffentlichten Allgemeinverfügung die Einheitlichkeit auf beiden Seiten der Grenze hergestellt werden. Grenzpendler und Grenzgänger müssen bei jeder Einreise ab Montag, 22. Februar, den Nachweis über ein negatives Antigen-Schnelltestergebnis haben, das nicht älter als 72 Stunden ist. Bisher reichte ein negatives Ergebnis pro Kalenderwoche. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 31.03.2021.

Die Allgemeinverfügungen des Kreises sind auf der Homepage des Kreises Plön abrufbar.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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