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10.04.2021

Allgemeinverfügung des Kreises Plön verlängert

Bereiche mit Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleiben unverändert

Der Kreis Plön hat seine Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss der geänderten Landesverordnung angepasst. Inhaltlich gibt es keine Veränderungen. Die Allgemeinverfügung gilt nun bis zum 9. Mai 2021.

In folgenden öffentlich zugänglichen Bereichen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 2a Abs. 2 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 verpflichtend:

  • Stadt Plön: Markt, Lange Straße im Bereich des Marktes: An den Wochenmarkttagen, im Regelfall dienstags und freitags von 8 bis 13 Uhr
  • Stadt      Preetz: Markt, Kirchenstraße, Lange Brückstraße: An den Wochenmarkttagen,      im Regelfall mittwochs und samstags von 8 bis 14 Uhr
  • Gemeinde      Ostseebad Laboe: Promenade, beginnend an der Gaststätte „Ocean“ bis Meerwasserschwimmhalle:      Samstags sowie sonn und feiertags von 12 bis 18 Uhr
  • Gemeinde      Schönberg: Seebrücke: Samstags sowie sonn- und feiertags von 12 bis 18 Uhr     
  • Stadt      Lütjenburg: Marktplatz, südliche Seite: werktags von 9 bis 18 Uhr
  • Gemeinde      Rastorf: Parkplatz incl. angrenzender Flächen am Rastorfer Kreuz, beim      „Rasthuus an´t Krüz“, Rastorfer Weg 1, 24211 Rastorf; sonn- und feiertags      von 10 bis 18 Uhr
  • Bahnhöfe      im Kreisgebiet: Halte- und Wartebereiche im Innen- und Außenbereich      während der Betriebszeiten
  • Innerörtliche      Haltestellen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs im Kreisgebiet      werktags in der Zeit von 5:00 bis 20:00 Uhr. Die Pflicht zur      Mund-Nasen-Bedeckung gilt an innerörtlichen Haltestellen des öffentlichen      Personennah- und Fernverkehrs im Kreisgebiet ausnahmsweise nicht, sofern      nur ein Fahrgast oder die Mitglieder eines Haushaltes dort warten.

Von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies glaubhaft machen können. Personen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und für die eine Ausnahme nicht zutrifft, sind das Betreten, der Aufenthalt und die Nutzung öffentlich zugänglicher Bereiche nicht gestattet.

Die aktuell gültigen Allgemeinverfügungen des Kreises sind auf der Homepage des Kreises Plön abrufbar.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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