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28.12.2021

Kaum Verstöße festgestellt: Kreisverwaltung, örtliche Ordnungsbehörden und Polizei kontrollierten die Einhaltung der aktuellen Regelungen im Einzelhandel

In den zwei Wochen vor Weihnachten wurde durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsbehörden und der Polizei die Einhaltung der 2G-Regelung (geimpft/genesen) im Einzelhandel in den Städten im Kreisgebiet kontrolliert.
Insbesondere wurde dabei der Fokus auf die Zutrittsbeschränkungen für Kunden und die entsprechende Nachweispflicht der Betreiber und Beschäftigten in den Betrieben gelegt.

Landrätin Stephanie Ladwig zeigt sich erfreut über das Ergebnis: „Bei den insgesamt 66 durchgeführten Kontrollen im Einzelhandel konnten keine gravierenden Verstöße festgestellt werden, die eine Anzeige und damit auch ein Bußgeld begründen würden. Damit wurde meine Vermutung bestätigt, dass der Einzelhandel im Kreis Plön die Maßgaben der Landesregierung pflichtgemäß umsetzt. Dafür gilt allen Beteiligten mein großer Dank.“

Zu den kleineren festgestellten Mängeln zählte unter anderem das vereinzelte Fehlen von Piktogrammen an den Eingängen und das Fehlen des Aushangs des QR-Codes der Corona-WarnApp. Die Betreiberinnen und Betreiber der entsprechenden Betriebe wurden darauf hingewiesen und werden dies nachbessern.
Ebenfalls wurde die Dokumentation der Kontrolle der 2G-Nachweise durch die Betreiberinnen und Betreiber geprüft (Datum und Uhrzeit der Kontrollen sowie die jeweils durchführende Person) und nur kleinere Unregelmäßigkeiten festgestellt.

„Im Fazit bleibt festzuhalten, dass die Mitarbeitenden und Geschäftsinhaber die Kontrollen positiv aufgenommen haben und niemand die Mitarbeit verweigert hat. Teilweise wurden die Kontrollen sogar ausdrücklich begrüßt. Hinweise auf Verstöße gegen die Landesverordnung wurden dankbar entgegen genommen und - sofern möglich - wurden die bemängelten Zustände sofort behoben.“, so Landrätin Stephanie Ladwig.

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