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29.05.2020

Neue Allgemeinverfügung des Kreies Plön ab dem 01.06.2020: Ausweitung der Betreuung in Kindertagesstätten

Das Land Schleswig-Holstein hat in dieser Woche einen weiteren Erlass bekannt gemacht, in dem die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten aufgrund der zurzeit geringen Zirkulation des Corona-Virus schon schneller als zunächst angekündigt ausgeweitet wird. Angekündigt wurde zudem auch, dass die Grundschulklassen ab dem 08.06.2020 wieder im Klassenverband in den Schulen den Unterricht aufnehmen werden.

Der Kreis hat daher seine Allgemeinverfügung des Kreises Plön Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Plön entsprechend angepasst.

Folgende Regelungen zu Kindertagesstätten gelten ab dem 01.06.2020:

- Die Gruppengröße im Bereich der über 3-jährigen Kinder kann von zehn auf 15 Kinder erhöht wer-den.
- Die Notbetreuung wird fortgesetzt.
- Alle übrigen Kinder werden grundsätzlich tage- oder wochenweise im Wechsel betreut.
- Wenn Gründe des Infektionsschutzes oder organisatorische Gründe es erfordern (insbesondere personelle oder räumliche), kann der Träger eine Ausweitung der Betreuung bis zum 07.06. aus-setzen.

Die Landesregierung hat zudem angekündigt, dass ab dem 22.06.2020 der Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen unter Auflagen wieder in vollem Umfang aufgenommen werden kann, spätestens zu Beginn der Sommerferien soll die Rückkehr in den Regelbetrieb flächendeckend erfolgt sein. All dies ist jedoch abhängig von der weiteren Entwicklung der Gesamtsituation.

Die gültige Allgemeinverfügung und die Landesverordnung finden Sie im Internet auf der Homepage des Kreises Plön. Auch finden Sie dort einen Link zu der umfangreichen FAQ-Liste sowie den Handreichungen des Landes.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
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Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
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