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Kreistagssitzungssaal im Plöner Kreishaus
© Kreis Plön 
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Sprechzeiten

 
Montag  09.00 - 12.00 Uhr   
Dienstag  09.00 - 12.00 Uhr  14.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch  09.00 - 12.00 Uhr  
Donnerstag  09.00 - 12.00 Uhr  
Freitag  09.00 - 12.00 Uhr  

Hier ist Platz für eventuelle Ergänzungen.

Die Finanzabteilung

Die Hauptaufgabe der Abteilung für Finanzen ist die jährliche Erstellung des Haushaltsplanes für den Kreis Plön. In diesem Plan werden alle Einnahmen, die der Kreis erwartet und alle Ausgaben, die der Kreis zu leisten hat, dargestellt.

Dieser stellt die finanzielle Grundlage für die Tätigkeit der gesamten Verwaltung dar und steckt die Grenzen für alle Finanzierungswünsche ab. Somit hilft er, die kommunalen Finanzen in geordneten Bahnen zu lenken. Der Haushaltsplan ist die wichtigste Grundlage für die Arbeit der Kreisverwaltung.

Zu einem Haushalt, der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen ist, gehört auch die Erstellung der entsprechenden Jahresabschlüsse sowie der Bilanzen. Die Bilanzerstellung erfordert eine akribische Erfassung und Verwaltung der einzelnen Bilanzpositionen, vom Anlagevermögen, angefangen von den Straßen und Gebäuden über die Forderungen bis hin zu den Schulden. Die Abteilung für Finanzen ist weiterhin zuständig für die Verwaltung der vorhandenen Kredite.

Seit dem 01.01.2010 führt der Kreis seine Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung.

Dokument anzeigen: Jahresabschluss 2017
PDF, 8.2 MB
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