
Was erledige ich wo?
Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
[Nr.99003027000000 ]
Der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst führt zahnmedizinische Reihenuntersuchungen in den Schulen und Kindertagesstätten des Kreises durch und steht auf Anfrage für Beratungsgespräche für Eltern, Erzieher/-Innen und Lehrer/-Innen zur Verfügung.
Eine weitere wichtige Aufgabe, in Zusammenarbeit mit der Kreisarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege, besteht in der altersgerechten Aufklärung in den Bereichen Ernährung, Zahnpflege und Kariesprophylaxe.
Leistungsbeschreibung
Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Für Kinder:
- bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
- zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah
Für Erwachsene:
- ab 18 Jahren einmal im Jahr
- einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an
Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen
- die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
- Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
- die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.
Unterstützende Institutionen
Informationen zur Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde finden Sie auf den Internetseiten der Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Aktion zahnfreundlich e. V.
zugehörige links siehe unter der Rubrik "Was sollte ich noch wissen"
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Elektronische Gesundheitskarte,
- Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.

Zuständige Behörde
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 531
Fax: +49 4522 743 467
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