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Termine in der Zulassungsstelle, der Fahrerlaubnisbehörde und der Ausländerbehörde können Sie hier buchen:  Onlinetermine Zulassungsstelle / Führerscheinstelle / Ausländerbehörde

Die Kfz-Zulassungsstelle in Plön und die Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle in Schwentinental sind ausschließlich für Kunden mit Termin geöffnet.
Ausnahme: Seit Dienstag, dem 16.01.2024 bietet die Kfz-Zulassungsbehörde ausschließlich am Standort in Plön - neben digital buchbaren Terminen - zusätzlich jeweils dienstags, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine offene Sprechstunde an, in der wieder die Möglichkeit besteht, sich eine Wartenummer zu ziehen.

Bitte beachten: In der Zeit vom 04.04.2024 bis zum 17.04.2024 kann die Zulassungsbehörde des Kreises Plön mit ihrem Standort in Plön jedoch auf Grund umfangreicher Umbau- und Renovierungsarbeiten nur einen eingeschränkten Service anbieten, die offenen Sprechstunden am Dienstag, 09.04.2024 und am Dienstag, 16.04.2024 müssen daher entfallen. 

ACHTUNG:

Aufgrund eines Personalmangels ist die Ausländerbehörde des Kreises Plön nur eingeschränkt erreichbar. Falls Sie Terminwünsche haben, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Onlinebuchung. Für alle anderen Anliegen stellen Sie bitte schriftlich oder per E-Mail (auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de oder falls zutreffend ukraine@kreis-ploen.de) eine Anfrage. Des Weiteren ist leider mit längeren Bearbeitungszeiten Ihrer Anfragen und Anträge zu rechnen.

  • Adeliges Kloster Preetz © Adeliges Kloster Preetz
  • Turmhügelburg Nienthal © Gesellschaft der Freunde der mittelalterlichen Burg
  • Gut Panker mit dem Hofsee © h.dietrich habbe
  • Schloss Plön © Kreis Plön
Externer Link: Plön Mobil

Externer Link: Willkommensportal 2023

Informationen zum Coronavirus

Informationen zur Geflügelpest

Unser Kreis Plön
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Online-Hygienebelehrung nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Der Kreis Plön hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt. 

Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?

  1. Sie buchen einen Termin für die Onlinebelehrung.
  2. Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
  3. Bitte schalten Sie das Endgerät zehn Minuten vor dem Termin an. Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf angerufen.
  4. Sie zeigen Ihren Personalausweis, so dass ein Abgleich zwischen Ihnen und der angemeldeten Person live stattfinden kann.
  5. Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten.  Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
  6. Jetzt müssen Sie nur noch die datenschutzrechtliche Einwilligung beziehungsweise Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
  7. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, sich den Belehrungsfilm anzusehen. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
  8. Im Folgenden lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
  9. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Acht Fragen werden gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
  10. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
  11. Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalten des Belehrungsvideos wenden Sie sich sich bitte per E-Mail an gesundheitsamt@kreis-ploen.de 
  12. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Onlinebelehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
  13. Die Bescheinigung, sofern alle benötigten Dokumente vorliegen, können Sie nach Freigabe im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ kann Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet werden.

Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden?

Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen: https://ploe.gotzg.de  

Sollte es im Laufe der Terminbuchung zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte an den Support des TZG unter der 02182 - 8507 65.

Bitte beachten Sie, dass aus steuerrechtlichen Gründen keine explizite Rechnungsstellung erfolgen kann. 

  

Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?

Mitbürgerinnen und Mitbürger, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.

Welche Unterlagen muss ich für eine Gebührenbefreiung vorweisen?

Möchten Sie eine Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen, müssen Sie vorab eine entsprechende Bescheinigung des Trägers  an gesundheitsamt@kreis-ploen.de senden. Informieren Sie sich bitte vor einer Terminbuchung unter der oben stehenden Telefonnummer über diese Möglichkeit. Eine kostenbefreite Belehrung findet nach Absprache grds. in Präsenz statt.

Kann ich als minderjährige Person die Onlinebelehrung nutzen?

Ja, minderjährige Personen müssen jedoch eine schriftliche Einwilligung vor Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden.

Schulpraktika

Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der jeweiligen Schule in Präsenz statt. Informieren Sie sich gerne vorab unter der oben stehenden Telefonnummer über diese Möglichkeit.

 

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