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Termine in der Zulassungsstelle, der Fahrerlaubnisbehörde und der Ausländerbehörde können Sie hier buchen:  Onlinetermine Zulassungsstelle / Führerscheinstelle / Ausländerbehörde

Die Kfz-Zulassungsstelle in Plön und die Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle in Schwentinental sind ausschließlich für Kunden mit Termin geöffnet.
Ausnahme: Seit Dienstag, dem 16.01.2024 bietet die Kfz-Zulassungsbehörde ausschließlich am Standort in Plön - neben digital buchbaren Terminen - zusätzlich jeweils dienstags, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine offene Sprechstunde an, in der wieder die Möglichkeit besteht, sich eine Wartenummer zu ziehen.

Bitte beachten: In der Zeit vom 04.04.2024 bis zum 17.04.2024 kann die Zulassungsbehörde des Kreises Plön mit ihrem Standort in Plön jedoch auf Grund umfangreicher Umbau- und Renovierungsarbeiten nur einen eingeschränkten Service anbieten, die offenen Sprechstunden am Dienstag, 09.04.2024 und am Dienstag, 16.04.2024 müssen daher entfallen. 

ACHTUNG:

Aufgrund eines Personalmangels ist die Ausländerbehörde des Kreises Plön nur eingeschränkt erreichbar. Falls Sie Terminwünsche haben, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Onlinebuchung. Für alle anderen Anliegen stellen Sie bitte schriftlich oder per E-Mail (auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de oder falls zutreffend ukraine@kreis-ploen.de) eine Anfrage. Des Weiteren ist leider mit längeren Bearbeitungszeiten Ihrer Anfragen und Anträge zu rechnen.

  • Adeliges Kloster Preetz © Adeliges Kloster Preetz
  • Turmhügelburg Nienthal © Gesellschaft der Freunde der mittelalterlichen Burg
  • Gut Panker mit dem Hofsee © h.dietrich habbe
  • Schloss Plön © Kreis Plön
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Unser Kreis Plön
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 Wohn- und Pflegeaufsicht im Kreis Plön (ehemals Heimaufsicht)

Die Wohn- und Pflegeaufsicht ist für die Beratung und Überwachung der Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie der Eingliederungshilfeeinrichtungen im Kreis Plön zuständig. Ihr Zuständigkeitsbereich bezieht sich nur auf dievolljährigen Bewohner und Bewohnerinnen der genannten Einrichtungen.

Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) bildet hierfür den gesetzlichen Rahmen. Diese rechtliche Grundlage fokussiert sich auf die Rechte von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung. Ziele dieses Gesetzes sind, den Menschen ein Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, auf den Schutz ihrer Würde und Privatheit zu achten sowie eine angemessene Qualität des Wohnens, der Pflege und Betreuung zu sichern. Zudem ist im Kreis Plön die Landrätin, vertreten durch das Gesundheitsamt Kreis Plön, für die Aufsicht über die in deren Bereich vorhandenen stationären Einrichtungen zuständig.


Aktuelles

Tätigkeitsbericht der Wohn- und Pflegeaufsicht im Kreis Plön 2021-2022 (PDF, 146 kB)


Aufgaben der Wohn- und Pflegeaufsicht

Eine wesentliche Aufgabe ist die Überwachung der Einrichtungen. Diese haben ihre Pflichten gegenüber den Bewohnern und Bewohnerinnen zu wahren und eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität der Pflege, des Wohnens und der Betreuung zu sichern. Außerdem sollen die Selbstständigkeit und die Mitwirkung der Bewohner und Bewohnerinnen gefördert werden bzw. erhalten bleiben.
Eine weitere Aufgabe der Wohn- und Pflegeaufsicht besteht darin, die Angehörigen, die Bewohnerinnen und Bewohner, Heimträger und Interessierte zu beraten. Eine umfassende Beratung zu allen Thematiken der Wohn- und Pflegeaufsicht erfolgt sowohl für die Gründung einer neuer als auch für den Betrieb bestehender Einrichtungen.

Alle Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Eingliederungshilfeeinrichtungen werden einmal jährlich unangemeldet geprüft. Auch auf Hinweis von Beschwerden werden die Einrichtungen (auch Tagespflegen und WG´s) zeitnah aufgesucht. Hierbei wird der gesetzliche Standard geprüft und es können ordnungsrechtliche Maßnahmen angeordnet werden. Die Wohn- und Pflegeaufsicht ist daran interessiert, auftretende Probleme gemeinsam mit dem Beschwerdeführenden und den Einrichtungen aufzulösen.
Bei Schwierigkeiten in der Kommunikation zwischen Angehörigen und der Einrichtung besteht die Möglichkeit, die Wohn- und Pflegeaufsicht zur Vermittlung hinzuzuziehen. Hierzu gibt es in jeder Einrichtung einen Aushang, auf dem auf die Wohn- und Pflegeaufsicht als Ansprechpartner hingewiesen wird.
Schließlich hat die Wohn- und Pflegeaufsicht das Ziel, die fachliche Weiterentwicklung der Einrichtungen zu begutachten, sodass langfristig durch enge Zusammenarbeit aller Beteiligten die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner erhalten bleibt und gefördert wird.

Veröffentlichungen und Berichte

Bericht der Heimaufsicht des Kreises Plön über die Zusammenkunft der Arbeitsgemeinschaft nach § 19 Abs. 5 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz für das Jahr 2021 
(11 kB)
Bericht der Heimaufsicht des Kreises Plön über die Zusammenkunft der Arbeitsgemeinschaft nach § 19 Abs. 5 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz für das Jahr 2022 
(145 kB)
Bericht der Wohn- und Pflegeaufsicht des Kreises Plön über die Zusammenkunft der Arbeitsgemeinschaft nach § 19 Abs. 5 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz für das Jahr 2023 
(145 kB)
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