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Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 0
Fax: +49 4522 74395 548
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de
Web: https://www.kreis-ploen.de/
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Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde des Kreises Plön nimmt Aufgaben des Aysl- und Ausländerrechtes wahr. Außerdem hat sie die Aufsicht über die Standesämter der Städte, Ämter und Gemeinden.
Für folgende Anliegen bietet die Ausländerbehörde des Kreises Plön Informationen:
- Verpflichtungserklärung gemäß Aufenthaltsgesetz
- Aufenthaltserlaubnisse/ Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattungen
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger beantragen
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern beantragen
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
- Brexit - Aufenthaltsrechtliches Verfahren für britische Staatsangehörige nach dem Austrittsabkommen
- Visum für einen Aufenthalt länger als 90 Tage
- Schengen-Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen
- Einbürgerung
- Staatsangehörigkeitsausweis
- Apostillen/Vorbeglaubigungen
Als Download stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgt. Diesen Termin können Sie hier vereinbaren:
Hinweis:
Es werden momentan keine Online-Termine für Beratungsangelegenheiten hinsichtlich einer Einbürgerung oder zum Thema Ukraine (Erstregistrierung, Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG) angeboten. Für Fragen bezüglich einer Einbürgerung wenden Sie sich bitte weiterhin an auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de, für Fragen zum Thema Ukraine an ukraine@kreis-ploen.de.
Falls Sie hingegen einen Antrag auf Einbürgerung stellen möchten, können Sie auch unseren Onlinedienst für die digitale Einbürgerung nutzen. Vor Antragstellung ist es zudem möglich, einen Vorabcheck durchzuführen.
Diesen Onlinedienst finden Sie unter Antragsservice Einbürgerung.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Termine bezüglich einer Verpflichtungserklärung für syrische Staatsangehörige ausschließlich über das Anliegen "Verpflichtungserklärung nach dem Landesaufnahmeprogramm Syrien" zu buchen sind.
Hinweis:
Das Auswärtige Amt hat im Rahmen der Bund-Länder-Besprechung zum Thema Humanitäre Aufnahmen/Resettlement/Afghanistan auf die besondere Auslastung der Visastelle in Erbil aufmerksam gemacht. Folgenden Hinweis gilt es daher zu besachten:
Die damit einhergehenden langen Wartezeiten für die Vergabe von Terminen zur Beantragung von Visa können mitunter dazu führen, dass die Gültigkeit der Verpflichtungserklärungen (6 Monate) bei Vorsprache in der Visastelle bereits abgelaufen ist. Die Ausländerbehörde des Kreises Plön weist darauf hin, dass erst ein Termin an der Visastelle beantragt, und die Verpflichtungserklärung frühestens 6 Monate vor dem Termin beantragt werden sollte, da andernfalls noch einmal eine Verpflichtungserklärung für 29 Euro bei Ablauf abgegeben werden muss.
Telefonisch werden keine Termine vergeben.
Sie werden gebeten, angesichts des enormen Arbeitsaufkommens auf Zwischenfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer/es Anliegen/s zu verzichten.
Zuständige Mitarbeiter
Aufenthaltsangelegenheiten:
Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:
A Frau Steffen
B-I Frau Ramthun
J-O Frau Neufeind
P-Z Herr Christiansen
Duldungen, Gestattungen, Zuweisungen und Arbeitserlaubnisse:
Frau Charlet
Frau Wellendorf
Vertretung durch Herrn Zöllick
Freiwillige Ausreise:
Herr Eisele
Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten:
Frau Bredfeldt
Frau Ißberner
Verpflichtungserklärungen, Reiseausweise für Ausländer, Antrag auf Anerkennung der Staatenlosigkeit und Erstregistrierung ukrainischer Flüchtlinge:
Vertretung durch Herrn Zöllick
Öffnungszeiten Ausländerbehörde
Montag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 14:30 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr