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31.03.2022

Aufstallpflicht für Geflügel im Kreis Plön endet zum 31. März 2022

Die Zahl der durch Geflügelpest verendet aufgefundenen Wildvögel im Kreis Plön ist drastisch zurückgegangen. Der letzte Nachweis erfolgte am 02.03.2022 bei einer Möwe. Der einsetzende Zugvogelrückflug hatte bislang nicht zu einer vermuteten höheren Auffindungsrate verendeter Wildvögel im Kreis Plön geführt.
Nach einer vom Veterinäramt aktuell durchgeführten Risikobewertung wird vorerst von einer weiteren Verlängerung und damit Aufstallung des Geflügels abgesehen. Obwohl immer noch vereinzelt Fälle von Geflügelpest in Schleswig-Holstein auch in Hausgeflügelbeständen gemeldet werden, ist diese Entscheidung mit einem Restrisiko vertretbar und aus Gründen der art- und verhaltensgerechten Unterbringung von Hausgeflügel geboten.

Die im November 2021 vom Land Schleswig-Holstein angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen (Hygienevorschriften) sind weiterhin in Kraft und strikt zu beachten. Dazu gehören Regelungen zu Reinigung und Desinfektion, zu Schutzkleidung beim Betreten von Geflügelhaltungen, ein landesweites Verbot des Handels über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen und mobile Geflügelhändler sowie weitergehende Buchführungspflichten für alle Geflügelhalter.

Das Veterinäramt des Kreises Plön warnt aber ausdrücklich, dass die Geflügelpest noch nicht zum Erliegen gekommen ist und appelliert an das eigenverantwortliche Handeln aller Geflügelhalter, die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und gerade im Außenbereich darauf zu achten, Wildvögel nicht durch offene Futter- und Wasserstellen anzulocken. Es wird außerdem dazu geraten, in der Nähe von bekannten Wildvogelrastplätzen das Hausgeflügel auf freiwilliger Basis im Stall zu belassen. Auch wenn sich die Lage momentan entspannt hat, kann sie sich doch jederzeit ändern.

Sollten wieder mit Geflügelpest infizierte Wildvögel aufgefunden werden, kann ein erneutes Aufstallungsgebot im Kreisgebiet die Folge sein.
Bürger*innen, die einen toten Greifvogel, eine Ente, Gans oder einen anderen verendeten Wasservogel finden, sollte diesen bei den örtlichen Ordnungsbehörden (Erreichbarkeit der Ordnungsbehörden) melden. Über das Ordnungsamt erfolgt dann die Bergung und Koordinierung der Probenahme durch das Kreis-Veterinäramt. Für spezielle Rückfragen ist das Kreis-Veterinäramt telefonisch zu erreichen unter 04522 / 743-270 sowie per E-Mail an vetabt@kreis-ploen.de.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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