Was erledige ich wo?
Jagderlaubnis erhalten
[Nr.99067001001000 ]
Leistungsbeschreibung
Sie können in einem Revier jagen, wenn Sie eine Jagderlaubnis von den Jagdausübungsberchtigten erhalten haben.
Sie brauchen eine schriftliche Genehmigung, wenn Sie ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten jagen wollen.
Jagdausübungsberechtigte sind Pächterinnen und Pächter von Jagdbezirken sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von nicht verpachteten Eigenjagdbezirken.
Sie müssen die Jagderlaubnis immer dabeihaben. Wenn Sie eine entgeltliche Jagderlaubnis erhalten haben, müssen Sie dies der zuständigen Jagdbehörde melden.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema Jagd finden Sie im Landesportal des Landes Schleswig-Holstein.
Downloads
Muster Jagpachtvertrag (PDF, 108 kB)
Mustersatzung für Jagdgenossenschaften (PDF, 148 kB)
Wildbegleitschein (PDF, 5 kB)
Information für Jäger zur Meldepflicht (PDF, 14 kB)
Lebensmittelunternehmer Jagdübungsberechtigte (PDF, 6 kB)
Antrag Flugwild (PDF, 92 kB)
Antrag Schalenwild (PDF, 92 kB)
Vordruck-Wahlvorschlag-Kreisjaegermeister-2019 (DOC, 30 kB)
Verfahrensablauf
- Sie erhalten eine entgeltliche Jagderlaubnis.
- Sie melden die entgeltliche Jagderlaubnis der Jagdbehörde innerhalb eines Monats.
- Wenn die Jagdbehörde innerhalb von drei Wochen die Jagderlaubnis nicht beanstandet oder vor Ablauf der drei Wochen die Jagdausübung gestattet, können Sie die Jagd aufnehmen.
- Beanstandet die Jagdbehörde die Jagderlaubnis, so müssen Sie mit der Jagd warten, bis die die Gründe der Beanstandung nicht mehr vorhanden sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vertrag (von allen Jagdausübungsberechtigten unterschriebene Jagderlaubnis)
- Jagdschein
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Jagdbehörde.
Zuständige Behörde
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: 04522 743-254
Fax: 04522 74395-254
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