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Jagderlaubnis erhalten
[Nr.99067001001000 ]

Bitte beachten Sie die besonderen Sprechzeiten!

Leistungsbeschreibung

Sie können in einem Revier jagen, wenn Sie eine Jagderlaubnis von den Jagdausübungsberchtigten erhalten haben.

Sie brauchen eine schriftliche Genehmigung, wenn Sie ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten jagen wollen.

Jagdausübungsberechtigte sind Pächterinnen und Pächter von Jagdbezirken sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von nicht verpachteten Eigenjagdbezirken.

Sie müssen die Jagderlaubnis immer dabeihaben. Wenn Sie eine entgeltliche Jagderlaubnis erhalten haben, müssen Sie dies der zuständigen Jagdbehörde melden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Jagd finden Sie im Landesportal des Landes Schleswig-Holstein.

Downloads

Muster Jagpachtvertrag (PDF, 108 kB)

Mustersatzung für Jagdgenossenschaften (PDF, 148 kB)

Wildbegleitschein (PDF, 5 kB)

Information für Jäger zur Meldepflicht (PDF, 14 kB)

Lebensmittelunternehmer Jagdübungsberechtigte (PDF, 6 kB)

Antrag Flugwild (PDF, 92 kB)

Antrag Schalenwild (PDF, 92 kB)

Vordruck-Wahlvorschlag-Kreisjaegermeister-2019 (DOC, 30 kB)

An wen muss ich mich wenden?

Jagdbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten eine entgeltliche Jagderlaubnis.
  • Sie melden die entgeltliche Jagderlaubnis der Jagdbehörde innerhalb eines Monats.
  • Wenn die Jagdbehörde innerhalb von drei Wochen die Jagderlaubnis nicht beanstandet oder vor Ablauf der drei Wochen die Jagdausübung gestattet, können Sie die Jagd aufnehmen.
  • Beanstandet die Jagdbehörde die Jagderlaubnis, so müssen Sie mit der Jagd warten, bis die die Gründe der Beanstandung nicht mehr vorhanden sind.

Voraussetzungen

  • Unterschriebene Jagderlaubnis

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vertrag (von allen Jagdausübungsberechtigten unterschriebene Jagderlaubnis)
  • Jagdschein

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Jagdbehörde.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

25.03.2024

Zuständige Behörde

Jagd- und Waffenbehörde »
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: 04522 743-254
Fax: 04522 74395-254
E-Mail schreiben oder Formular

Kontakt

Thore Lafrenz »
Telefon: +49 4522 743 254
Fax: +49 4522 743 95 254
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