Ankündigung der Unteren Jagdbehörde: Am 23. und 24. Mai 2024 ist die Untere Jagdbehörde nicht erreichbar, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer Fortbildung teilnehmen.
Termine in der Zulassungsstelle, der Fahrerlaubnisbehörde und der Ausländerbehörde können Sie hier buchen: Onlinetermine Zulassungsstelle / Führerscheinstelle / Ausländerbehörde
Die Kfz-Zulassungsstelle in Plön und die Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle in Schwentinental sind ausschließlich für Kunden mit Termin geöffnet.
Ausnahme: Seit Dienstag, dem 16.01.2024 bietet die Kfz-Zulassungsbehörde ausschließlich am Standort in Plön - neben digital buchbaren Terminen - zusätzlich jeweils dienstags, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine offene Sprechstunde an, in der wieder die Möglichkeit besteht, sich eine Wartenummer zu ziehen.
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz der Natur erforderlich ist, sei es zur Erhaltung der Naturgüter oder z. B. wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes, können durch Verordnung der unteren Naturschutzbehörde zum Landschaftsschutzgebiet erklärt werden.
Im Kreis Plön sind zur Zeit 43.646 ha durch 20 Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen zum Landschaftsschutzgebiet erklärt worden.
Dies sind rund 40 % der Kreisfläche.
Karte DIN A1 mit Listen aller Landschafts- und Naturschutzgebiete im Kreis Plön, Stand Dezember 2018 (9,4 MB)
grün: Landschaftsschutzgebiete, rot: Naturschutzgebiete
Die genauen Abgrenzungskarten der einzelnen Landschaftsschutzgebiete können Sie in Papierform bei Ihrer Stadt- bzw. Amtsverwaltung oder der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön einsehen. In der untenstehenden Liste stehen sie auch digital zur Verfügung.
In Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern können oder dem jeweiligen besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Das gilt insbesondere, wenn sie den Naturhaushalt schädigen, den Naturgenuss beeinträchtigen oder das Landschaftsbild verunstalten können.
In der jeweiligen Landschaftsschutzgebietsverordnung können Sie nachlesen, welche Handlungen verboten bzw. zulässig sind und welche ausnahmsweise genehmigt werden können.
Wenn Sie beabsichtigen, eine Maßnahme im Landschaftsschutzgebiet durchzuführen, finden Sie hier Informationen zum Verfahren.
Hier finden Sie die Verordnungen mit den Übersichtskarten im Maßstab
1 : 25.000 bis 1 : 40.000 sowie die Abgrenzungskarten im Maßstab 1 : 10.000.
Wenn Sie auf den Namen der Verordnung klicken, öffnet sich der Text in einem PDF-Dokument. Am Ende des Textes folgt eine Übersichtskarte im Format DIN A4/DIN A3.
Wenn Sie auf das Wort "Abgrenzungskarte" klicken, öffnet sich die jeweilige Abgrenzungskarte (DIN A1/DIN A0) zur Verordnung in einem PDF-Dokument.